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   LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17   

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LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17 (https://dejure.org/2017,40406)
LG Marburg, Entscheidung vom 31.07.2017 - 5 S 48/17 (https://dejure.org/2017,40406)
LG Marburg, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 5 S 48/17 (https://dejure.org/2017,40406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Pflegeheimbewohner - Sturzunfall bei Toilettengang eines Heimbewohners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 27.01.2014 - 17 U 35/13

    Sturz im Altenheim - Beweisrisiko beim Heimbewohner

    Auszug aus LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17
    Anders als der normale alltägliche Gefahrenbereich im Heim, der grundsätzlich in die Risikosphäre des Bewohners fällt und bei dem dieser im Schadensfall für die Pflichtverletzung und deren Kausalität darlegungs- und beweisbelastet ist, greift in einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte (erfolgsbezogene) Obhutspflichten bezüglich des Heimbewohners auslöst und deren Beherrschung gerade einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut ist, eine Beweislastumkehr analog § 280 Abs. 1 S. 2 BGB ein, so dass sich der Heimträger entlasten muss (OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014 - 17 U 35/13 -, BeckRS 2014, 04746).

    Nach diesen Grundsätzen zählt ein begleiteter Toilettengang eines sturzgefährdeten Heimbewohners zu dem vom Pflegeheim voll beherrschbaren Gefahren- und Verantwortungsbereich (OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014 - 17 U 35/13 -, aaO; vgl. auch Martis, MDR 2007, 12, 18).

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17
    Der Umfang der pflegerischen Leistungen richtet sich dabei nach dem jeweiligen Gesundheitszustand und Pflegezustand der Bewohner und ist auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen begrenzt, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2005 - III ZR 399/04 -, NJW 2005, 1937, 1938).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 24 U 7/16

    Keine Pflicht des Seniorenheimbetreibers zur ständigen Beaufsichtigung einer

    Auszug aus LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17
    Dies widerspräche aber dem § 11 Abs. 1 Nr. 2 HeimG niedergelegten Postulat, dass die Selbstständigkeit und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern sind, wobei bei Pflegebedürftigen eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleistet werden muss, um den Heimbewohnern eine angemessene Lebensgestaltung zu ermöglichen ist (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 18.05.2016 - 1-24 U 7/16 - BeckRS 2016, 17595 [Rn. 19]).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2010 - 24 U 141/09

    Umfang der Obhutspflicht eines Pflegeheimbetreibers

    Auszug aus LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17
    Zu beachten ist schließlich, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 16.02.2010 - 24 U 141/09 - NJW-RR 2010, 1533).
  • KG, 10.09.2007 - 12 U 145/06

    Haftung des Krankenhausträgers: Beweislast des Klinikträgers beim Sturz eines

    Auszug aus LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17
    Allein daraus, dass ein Patient im Bereich eines Krankenhauses stürzt, ergibt sich für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals nichts; kommt es aber im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zu einem Sturz des Patienten, so hat der Betreiber des Krankenhauses darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des Pflegepersonals beruht (KG, Hinweisbeschluss vom 10.09.2007 - 12 U 145/06 -, NJOZ 2008, 2794).
  • OLG Rostock, 15.03.2022 - 6 U 7/19

    Beweislastverteilung für die Haftung im Rahmen der Betreuung pflegebedürftiger

    Deshalb greift eine Beweislastumkehr analog § 280 Abs. 1 S. 2 ein, so dass sich der Heimträger entlasten muss (OLG Hamm vom 27.01.2014, 17 U 35/13, juris Rz. 8; KG vom 10.09.2007, 12 U 145/06, juris Rz. 5; LG Marburg vom 31.07.2017, 5 S 48/17, juris Rz. 9).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 17.01.2019 - 5 S 48/17   

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LG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 5 S 48/17 (https://dejure.org/2019,4068)
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Volltextveröffentlichung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Berufung der Beklagten ist zurückzuweisen -> Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten erfolgt mittels... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Internetangebote; Not- und Eilsituation

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